Rechtsnischen im Diskriminierungsschutz Wenn ein Land tut, was der Bund versäumt

Von Manja Dimitra Kotsas

»Wenn wir anfangen, die Gesellschaft zu stark durch die Diskriminierungsbrille zu betrachten, gefährden wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt. (…) Bestimmte Diskriminierungen sollte man besser dem Privaten überlassen«[1], erklärte Sandra Kostner, Historikerin und Migrations­wissen­ schaftlerin, am 11. April 2025 in der Enquete-Kommission des Berliner Abgeordnetenhauses zu Antisemitismus, Rassismus und sozialem Zusammenhalt. Enquete-Kommissionen nehmen im parlamentarischen System eine besondere Funktion ein. Sie haben nicht die Aufgabe der tagespolitischen Gesetzgebungsarbeit, sondern der vertieften Auseinandersetzung mit politikfeldübergreifenden Problemstellungen. In ihnen arbeiten Abgeordnete mit externen Sachverständigen zusammen, deren wissen­schaft­liche und gesellschaftliche Expertise in die Beratungen einfließen soll. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 setzte das Berliner Abgeordnetenhaus die Kommission ein, die Ursachen von Diskriminierung untersuchen und Vorschläge »Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung« entwickeln soll. Kostners Aussage verweist auf die Spannungen, die dieser Auftrag berührt und markiert eine zentrale Bruchlinie im Umgang mit Diskriminierung. Auf der einen Seite steht ein Verständnis von Zusammenhalt, das Konflikte durch Verlagerung ins Private entschärfen will. Auf der anderen Seite der Anspruch, dass demokratische Stabilität nur dann trägt, wenn auch Diskriminierung durch den öffentlichen Dienst benannt und politisch sowie juristisch angegangen werden kann.

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[1] Vgl. Sandra Kostner, Wortbeitrag, in: Abgeordnetenhaus von Berlin, Wortprotokoll der 2. Sitzung der Enquete-Kommission »Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung«, Berlin 2025, S. 12.

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Quelle: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, H.4-2025 | ©Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen, 2025