Rechtsnischen im Diskriminierungsschutz Wenn ein Land tut, was der Bund versäumt

Von Manja Dimitra Kotsas

»Wenn wir anfangen, die Gesellschaft zu stark durch die Diskriminierungsbrille zu betrachten, gefährden wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt. (…) Bestimmte Diskriminierungen sollte man besser dem Privaten überlassen«1, erklärte Sandra Kostner, Historikerin und Migrations­wissen­ schaftlerin, am 1. April 20 in der Enquete-Kommission des Berliner Abgeordnetenhauses zu Antisemitismus, Rassismus und sozialem Zusammenhalt. Enquete-Kommissionen nehmen im parlamentarischen System eine besondere Funktion ein. Sie haben nicht die Aufgabe der tagespolitischen Gesetzgebungsarbeit, sondern der vertieften Auseinandersetzung mit politikfeldübergreifenden Problemstellungen. In ihnen arbeiten Abgeordnete mit externen Sachverständigen zusammen, deren wissen­schaft­ liche und gesellschaftliche Expertise in die Beratungen einfließen soll. Mit Beschluss vom 1. Dezember 20 setzte das Berliner Abgeordnetenhaus die Kommission ein, die Ursachen von Diskriminierung untersuchen und Vorschläge »Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung« entwickeln soll. Kostners Aussage verweist auf die Spannungen, die dieser Auftrag berührt und markiert eine zentrale Bruchlinie im Umgang mit Diskriminierung. Auf der einen Seite steht ein Verständnis von Zusam Vgl. Sandra Kostner, Wortbeitrag, in: Abgeordnetenhaus von Berlin, Wortprotokoll der 2. Sitzung der Enquete-Kommission »Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung«, Berlin 20, S. 1.

menhalt, das Konflikte durch Verlagerung ins Private entschärfen will. Auf der anderen Seite der Anspruch, dass demokratische Stabilität nur dann trägt, wenn auch Diskriminierung durch den öffentlichen Dienst benannt und politisch sowie juristisch angegangen werden kann. Kaum ein anderes Landesgesetz hat so viel Gegenwind auf Bundesebene erfahren wie das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Für die einen ist es die notwendige Innovation, die jene Lücke schließt, die

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Quelle: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, H.4-2025 | ©Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen, 2025