INDES H. S-2016
Rechtssetzung und Rechtsanwendung
Notwendige Ungleichzeitigkeit
Christian Starck analysiert in seinem Beitrag die Setzung sowie Anwendung von Recht, die er durch das Zusammentreffen von abstrakter Norm und konkreter Wirklichkeit charakterisiert sieht. Die in der gesetzten Norm verkörperten Gebote und Verbote sollen in Zukunft die Wirklichkeit bestimmen. Die Gesetzesanwendung ist insofern stets ungleichzeitig zur Gesetzgebung. Denn die Gesetzesnorm muss erst in Geltung gesetzt und damit bekannt sein, bevor sie angewendet wird. Im Hinblick auf Normsetzung und Normanwendung bedeutet Ungleichzeitigkeit darüber hinaus, und zwar je länger desto mehr, Verlässlichkeit und Gleichheit in der Zeit.
Schlagworte: Rechtssetzung, Rechtsanwendung, Rechtsstaat, Bürgerrechte