Christian Starck

Prof. Dr. Christian Starck ist seit 1971 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts an der Universität Göttingen, war 1976/77 Rektor und ist seit dem Jahr 2005 emeritiert. Seit 1982 ist er ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und war von 2008 bis 2012 deren Präsident. Von 1991 bis 2006 war er Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.

Beiträge

  • INDES H. S-2016

    Rechtssetzung und Rechtsanwendung Notwendige Ungleichzeitigkeit

    Christian Starck analysiert in seinem Beitrag die Setzung sowie Anwendung von Recht, die er durch das Zusammentreffen von abstrakter Norm und konkreter Wirklichkeit charakterisiert sieht. Die in der gesetzten Norm verkörperten Gebote und Verbote sollen in Zukunft die Wirklichkeit bestimmen. Die Gesetzesanwendung ist insofern stets ungleichzeitig zur Gesetzgebung. Denn die Gesetzesnorm muss erst in Geltung gesetzt und damit bekannt sein, bevor sie angewendet wird. Im Hinblick auf Normsetzung und Normanwendung bedeutet Ungleichzeitigkeit darüber hinaus, und zwar je länger desto mehr, Verlässlichkeit und Gleichheit in der Zeit.

    Schlagworte: Rechtssetzung, Rechtsanwendung, Rechtsstaat, Bürgerrechte

    INDES-Ausgabe »Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen«