INDES H. 4-2017
Widerstand im demokratischen Verfassungsstaat
Das Widerstandsrecht des Grundgesetzes
Das Widerstandsrecht ist im Grundgesetz an prominenter Stelle verankert: in Artikel 20, der von der Ewigkeitsklausel in Artikel 79 (3) ausdrücklich geschützt ist. Allerdings wurde das Widerstandsrecht, das eine lange ideengeschichtliche Tradition hat und nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Herrschaft neue Relevanz erlangte, erst mit der Notstandsgesetzgebung 1968 im Grundgesetz eingefügt. Sebastian Ehricht zeigt in seinem Beitrag, welchen Zweck der Verfassungsgesetzgeber mit diesem Schritt verfolgte, und fragt nach den Voraussetzungen für die praktische Anwendbarkeit des Grundrechts auf Widerstand.
Schlagworte: Widerstand, Rechtsstaat, Geschichte der BRD, Politisches System BRD