Zum Wohle des Kindes? Staatlich angeordnete Fremdunterbringung und Inobhutnahme
Wenn staatliche Behörden und Gerichte in den Kernbereich von Familien eingreifen, muss eine kritische Kontrolle gewährleistet sein durch die Rechtsprechung, durch eine aufmerksame Gesellschaft sowie durch gesellschaftlich und politisch einflussreiche Medien. Hier gibt es indes Defizite.
Der Staat greift in vielerlei Hinsicht in den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern ein. Das geschieht eigentlich immer, wenn er deren Verantwortungsbewusstsein und ihrer Sozialkompetenz misstraut; und gewiss gibt es Bereiche, bei denen staatliche Eingriffe sich auch für das Gemeinwohl als hilfreich erweisen, etwa, weil Einzelne ein Informationsdefizit haben, insbesondere beim Klimaschutz. Demgegenüber steht unter anderem die aktuelle Diskussion um staatliche Eingriffe zur »Sicherheit«, die verstärkt persönliche Freiheitrechte beschneiden. Das ist hinsichtlich Chat-Kontrollen usw. bedenklich. Besonders gravierend ist es aber, wenn Behörden und Gerichte, also eigentlich »Fremde«, in den intimsten Bereich des Lebens eingreifen, in Liebe, Beziehung und Kindschaft.
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Quelle: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, H. 3-4-2024 | © Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen, 2024