Unsouveräne Getriebenheit Der Migrationswahlkampf der Union

Von Christian Jakob

Nach dem Ampel-Bruch im November 2024 wünschte sich CDU-Chef Friedrich Merz, der aufziehende Wahlkampf möge von Wirtschaftsthemen bestimmt sein, und versicherte, er werde seinen Teil dazu beitragen. Der Vorsatz währte indes nur kurz: Nach den Gewalttaten von Magdeburg und Aschaffenburg – die von Menschen begangen wurden, die als Asylsuchende nach Deutschland kamen – setzte Merz voll auf das Migrationsthema. Die Vorstöße, die er dabei in den Bundestag einbrachte, ließen den Wahlkampf gegen Ende regelrecht eskalieren.
 

Worum genau ging es?

Formal handelte es sich um drei separate Entschließungsanträge mit einer freilich sehr ähnlichen Stoßrichtung. Zwei der Anträge hatten keinen eigenen Gesetzentwurf zum Inhalt, sondern forderten lediglich die amtierende Bundesregierung – also die rot-grünen Reste der Ampel – symbolisch zum Handeln auf.

Ein 37-Punkte-Plan[1] verlangte im Wesentlichen, das Wahlprogramm der Union zur Inneren Sicherheit zu übernehmen. Für diesen Antrag stimmte nur die Union selbst, er wurde also abgelehnt. Ein auf fünf  Punkte abgespeckter Plan[2] fokussierte sich auf die Unions-Kernforderungen zur Migration. Dieser Antrag sorgte für den größten Eklat, denn er wurde nicht nur mit Unterstützung von FDP und BSW, sondern auch mit den Stimmen der AfD angenommen. Erstmals hatte die vom Verfassungsschutz als in Teilen rechtsextrem eingestufte Partei einem Antrag im Deutschen Bundestag zur Mehrheit verholfen. Zwei Tage nach dieser vielfach als Tabubruch wahrgenommenen Abstimmung kam dann noch der Entwurf der Union für ein »Zustrombegrenzungsgesetz«[3] zur Abstimmung, der allerdings aufgrund von Abweichlern bei Union und FDP  abgelehnt wurde.

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[1] Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/14699.
[2] Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/14698.
[3] Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12804.

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Quelle: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, H. 1-2025 | © Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen, 2025