Kindertagesförderung im Föderalismus Vom Reichsjugendwohlfahrts- zum Gute-Kita-Gesetz
Föderalstaaten zeichnen sich dadurch aus, dass sie notwendige Einheit und wünschenswerte Vielfalt zu verbinden suchen. Das Gewicht kann dabei mehr auf der einen oder der anderen Seite liegen. Dem verbundföderalen System der Bundesrepublik wird eine starke vereinheitlichende (unitarische) Ausrichtung nachgesagt, deren Ursprung in der Entstehungsgeschichte des deutschen Bundesstaates liegt. Verfassungsrechtlichen Ausdruck findet das im Postulat der gleichwertigen Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Hergestellt werden sollen diese über die Gesetzgebung auf der Bundesebene, während die Durchführung der Gesetze den Ländern und Kommunen obliegt, die in diesem Rahmen über mehr oder weniger große Handlungsspielräume verfügen.[1]
Das Austarieren von zentraler Steuerung durch den Bund und dezentraler Umsetzung der Gesetze durch Länder und Kommunen spielt auf dem Feld der Kindertagesförderung eine besondere Rolle: Zum einen finden das Leistungsangebot und die Inanspruchnahme frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung auf der lokalen Ebene statt. Zum anderen trägt die Kindertagesförderung dazu bei, einerseits Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit eine eigenständige Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit zu ermöglichen und andererseits Kindern, insbesondere denjenigen aus benachteiligten Gruppen, bessere Bildungschancen zu eröffnen und Startchancengerechtigkeit zu gewähren. Die Kindertagesförderung ist daher ein zentrales Instrument der Armuts(folgen)prävention[2]. Im Folgenden wird nachgezeichnet, welche Wege der Bund im Bereich der Kindertagesförderung für noch nicht schulpflichtige Kinder gegangen ist und mit welchen Maßnahmen er versucht, steuernd auf die Entwicklung Einfluss zu nehmen.
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[2] Siehe dazu auch die Aktivitäten des Arbeitsforums Armuts(folgen)prävention im Forschungsfeld 5 (Sozialpolitik als Prozess) des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung unter tinyurl.com/indes244h1.
Quelle: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, H. 3-4-2024 | © Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen, 2024