Das Gemeinwohl Ein Blick aus der politischen Praxis
Demokratie und Gemeinwohl sind untrennbar verknüpft. Interessenvertretung und -ausgleich, politische Willensbildung und Repräsentation: All diese Elemente unseres demokratischen Gemeinwesens beziehen ihre Legitimität aus dem allgemeinen Wohl. Auf diese enge Verzahnung hat unlängst wieder der Politologe Wolfgang Merkel im Tagesspiegel hingewiesen: Direktdemokratische Verfahren müssten durch eine »institutionalisierte Gemeinwohlbindung« abgesichert sein. Sonst bestehe die Gefahr der Instrumentalisierung durch aktivistische Minderheiten. Wie das funktionieren soll und was sich hinter dem Schlagwort verbirgt, das lässt Merkel freilich offen.
Hier klafft eine konzeptionelle Leerstelle, und zwar nicht nur bei Merkel. Die Verwendungsvielfalt und die Schwammigkeit des Gemeinwohlkonzepts in der politischen Debatte sind derart groß, dass sich der Verdacht inhaltlicher Beliebigkeit aufdrängt. Nicht ganz ohne Grund hat der Soziologe Friedhelm Neidhardt das Gemeinwohl als »Leerformel« bezeichnet, hinter der nichts stecke. Wäre dem so, täte man besser daran, den Leitbegriff wegen Bedeutungslosigkeit aus unserem politischen Vokabular zu tilgen – und genau das fordern Autoren wie Frank Sorauf und William Riker schon seit Langem.
Aber wir sollten das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wer Interessen in der politischen Arena geltend machen will, ist gut beraten, die Gemeinwohldienlichkeit seines Anliegens zu demonstrieren oder grundsätzlich dessen allseitige Zustimmungsfähigkeit. Das einseitige Beharren auf Partikularinteressen widerspricht nicht nur dem Ethos demokratischer Entscheidungsfindung – es ist auch in der Regel nicht von Erfolg gekrönt. Die Frage nach dem Gemeinwohl lässt sich also nicht so leicht abschütteln. Wagen wir zuerst einen kurzen Parforceritt durch die akademische Debatte, um das Thema besser zu fokussieren. […]
Quelle: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, H. 4-2016 | © Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen, 2017