Die Geburt des Kanzlerkandidaten Nachrichten vom Wahlkampf

Von Klaus Wettig

Als die volljährigen Deutschen – 1949 in den drei Westzonen die über 21-Jährigen – nach der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 zur Wahl des ersten Bundestages aufgerufen wurden, bewarben sich keine Kandidaten auf das Amt des im Grundgesetz in Art. 67 vorgesehenen Regierungschefs: des Bundeskanzlers. Die zwölfjährige Zwangspause der NS-Diktatur hatte zahlreiche Politikerkarrieren beendet: durch Tod in KZ-Haft oder Krieg, durch Emigration und durch den Untergang der Weimarer Parteien. Nur die SPD und die KPD konnten mit Wiedergründungen an ihre Traditionen anknüpfen. Während bei der KPD jede Personalisierung in Richtung eines Kanzlerkandidaten ausschied, herrschte bei der SPD eine andere Lage.

Im Wiedergründungsprozess organisierte sich die SPD um den charismatischen ehemaligen Reichstagsabgeordneten Kurt Schumacher, der seit seiner Wahl zum Vorsitzenden der West-SPD 1946 die Partei straff führte und auf sein Programm verpflichtete. Seine unermüdliche Reisetätigkeit hatte Schumacher zum Impresario der Plätze und unzerstörten Säle gemacht, was ihn von möglichen Konkurrenten des nichtsozialdemokratischen Lagers, bürgerlich genannt, deutlich unterschied. […]

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Quelle: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, H. 2-2017 | © Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen, 2017