»Markt, Mauer und Stadtrecht« Über Geschichte und Geist der Stadt

Interview mit Peter Aufgebauer

Die sich immer wieder wandelnde Stadt als Lebensform hat eine lange, zugleich wechselvolle Entwicklung hinter sich. Wo aber liegen die Wurzeln des Phänomens Stadt, und gibt es ein über die Zeiten bewährtes Bild der Stadt – als Vorstellung, Kriterienkatalog, Gefühl?

Das Phänomen Stadt als Lebensform ist im Wesentlichen ein europäisches Spezifikum. Städte, wie wir sie verstehen, entwickelten sich in Europa ab dem späten 11. und vor allem im 12., nördlich der Alpen im 13. Jahrhundert. Sie sind eine Sonderform der Wirtschafts- und Siedlungsweise gewesen, es gab sie weder im slawischen noch im asiatischen, afrikanischen oder transatlantischen Bereich. Die letztlichen Ursachen zu bestimmen, ist ein bisschen schwierig, man wird da weit über das Mittelalter hinausgehen und auf die griechische und römische Tradition der Polis und Civitasstruktur in der Antike verweisen müssen. Mit der Ausbreitung des römischen Reiches geht auch die Ausbreitung seiner Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen einher. Am Rhein entstehen die ersten mittelalterlichen Städte aus römischen Wurzeln, vor allem im Zuge der Limesbildung. Was sich im 12. und 13. Jahrhundert als Stadt herauskristallisiert, ist zunächst definiert als ein Rechtsbereich. Die klassische Definition von Stadt lautet: Markt, Mauer und Stadtrecht. Stadt ist also ein umgrenzter Sonderbereich, innerhalb der Mauern gilt das Stadtrecht, außerhalb das Landrecht. Zentral ist insofern zunächst der Unterschied zwischen Stadtrecht und Landrecht, diese Differenz ist allen Städten gemein, ebenso die Arbeitsteiligkeit der Wirtschaft. Die konkreten Verfassungs- und Wirtschaftsstrukturen können sich dagegen deutlich unterscheiden. […]

Das Interview führten Michael Lühmann und Matthias Micus.

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Quelle: INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, H. 2-2015 | © Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen, 2015